Das Verpachtungsmodell
für gewerbliche Kunden und z.B. landwirtschaftliche Betriebe
Für den wirtschaftlichen Umgang mit Strom über Photovoltaikanlage gibt es heute 3 Versionen. Die besonders günstige Eigennutzung des erzeugten Stroms, die Einspeisung ins Netz laut EEG Vergütung kleiner als 100 kWp und die Direkt-Vermarktung des Stroms an der Strombörse ab 100 kWp. syntect re als Betreiber oder ein von syntect re benannter Investor der Photovoltaikanlage schließen mit dem Immobilieneigentümer oder dem Geschäftsführer des Unternehmens einen Dachmietvertrag ab (20 Jahre), plus Option für eine Verlängerung von 2 x 5 Jahren.
syntect re, die Win-Win-Situation.
Immobilien/Dach-Besitzer: gibt es heute 3 Versionen. Zahlung der Dachmiete (20 Jahre) oder abgezinste Einmalzahlung zu
70 %, alternativ Dachsanierung oder Kombination aus beidem. Durch die Dachsanierung erhält der Dachbesitzer ein neues Dach (inklusive Asbestentsorgung wo notwendig). Der Betrieb der Photovoltaikanlage läuft so ungestört bis mindestens 20 Jahre.
Nutzer der Immobilie (Mieter, Pächter oder Eigentümer): Erhalt von günstigem Strom, unabhängig von anderen Energieversorgern. Überschuss-Strom, der nicht für die Eigenstromnutzung gebraucht wird, wird über den Betreiber der PV-Anlage in das Stromnetz eingespeist oder ab 100 kWp über Direktvermarktung an der Strombörse vertrieben.
Aktuelle Strom-Vergütung: Ab 100 kWp muss direkt vermarktet werden. Laut EEG/Erneuerbare-Energien-Gesetz Vereinbarung von 2023 gelten die erhöhten EEG Vergütungen, im Mittel 15–20 Cent. Seit 01.01.2023 fällt für PV Anlagen ab 30 kWp keine MwSt. mehr an.