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Photovoltaik für Investoren und Eigentümer

Unsere Leistungspalette umfasst sämtliche Tätigkeiten von der Planung bis zur schlüsselfertigen Errichtung und Inbetriebnahme durch das zuständige EVU (Energieversorgungsunternehmen).

Unsere Photovoltaik Leistungen im Überblick

Standortakquise, inklusive Verhandeln von Pacht oder Kaufverträgen

Technische Auslegung der möglichen Installationsvarianten

Einholen aller notwendigen Baugenehmigungen und der Einspeisezusage durch das zuständige EVU

Statische Berechnungen bei „Aufdachanlagen“

Bodenuntersuchungen und Gutachten bei Freilandanlagen

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Ausschreibung der einzelnen Gewerke und Produkte

Komplette Montage der Solaranlage (Unterkonstruktion, Module, Kabel, Wechselrichter, Verschaltung und Inbetriebnahme mit dem EVU)

Dokumentation

Wartung der Anlage mehrmals jährlich inklusive Fernüberwachung

Beteiligungs- und Investorengeschäft mit Full-Service für Investoren

Photovoltaikanlagen: Ein zu schützendes Investment

Mehr als 1,5 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtspitzenleistung von 39 Gigawatt – das entspricht etwa 35 Kernkraftwerken – sind auf deutschen Dächern installiert, und wollen ebenso sicher geschützt sein wie das Objekt an sich. Bei der garantierten Einspeisevergütung von 20 Jahren müssen die PV-Anlagen dabei im Laufe ihres Lebens Wind und Wetter trotzen, um sich innerhalb der geplanten Abschreibungszeit zu amortisieren. Blitz- und Überspannungsschäden würden hierbei zu erheblichen Ertragsminderungen führen. Dabei können bereits Ferneinschläge im Umkreis von bis zu 2,5 Kilometern zu Überspannungen führen, welche die Anlage empfindlich schädigen können.

Daher gilt: Bereits bei der Planung einer PV-Anlage sollten Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden – unabhängig davon, ob die Anlage in ein bereits bestehendes Blitzschutzsystem integriert werden soll oder ein neues Gesamtschutzsystem erforderlich ist. Für bereits errichtete PV-Anlagen ohne Blitzschutz oder nicht vollständiger Blitzschutzanlage überprüfen wir die Anlage und erstellen Konzepte zum Schutz der Anlage – immer unter Berücksichtigung des Ertrages.

Werden PV-Anlagen auf öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, Schulen etc. oder auf besonders feuergefährdeten Gebäuden wie beispielsweise im landwirtschaftlichen Bereich errichtet, sind Blitzschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie hier auch zu speziellen Fragen.

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