Das Verpachtungsmodell
Für den wirtschaftlichen Umgang mit Strom über Photovoltaikanlage gibt es heute 3 Versionen. Die besonders günstige Eigennutzung des erzeugten Stroms, die Einspeisung ins Netz laut EEG Vergütung bis 100 kWp und die Direktvermarktung des Stroms an der Strombörse ab 101 kWp. syntect re als Betreiber oder ein von syntect re benannter Investor der Photovoltaikanlage schließen mit dem Immobilieneigentümer oder dem Geschäftsführer des Unternehmens einen Dachmietvertrag (20 Jahre) ab, plus Option für eine Verlängerung von 2 x 5 Jahren.
syntect re, die Win-Win-Situation.
Immobilien/Dach-Besitzer: gibt es heute 3 Versionen. Zahlung der Dachmiete (20 Jahre) oder abgezinste Einmalzahlung zu 70 % , alternativ Dachsanierung oder Kombination aus beidem. Durch die Dachsanierung erhält der Dachbesitzer ein neues Dach (inklusive Asbestentsorgung wo notwendig). Der Betrieb der Photovoltaikanlage läuft so ungestört bis mindestens 20 Jahre.
Nutzer der Immobilie (Mieter, Pächter oder Eigentümer): Erhalt von günstigem Strom, unabhängig von anderen Energieversorgern. Überschuss-Strom, der nicht für die Eigenstromnutzung gebraucht wird, wird über den Betreiber der PV-Anlage in das Stromnetz eingespeist oder ab 101 kWp über Direktvermarktung an der Strombörse vertrieben.
Aktuelle Strom-Vergütung: Bis 100 kWp werden rund 5 Cent pro kWh mit der Erneuerbare-Energien-Gesetz Vergütung bezahlt bzw. garantiert. Liegt die Vergütung darunter, muss laut EEG auf 5 Cent erhöht werden. Ab 101 kWp kann für 15–20 Cent pro kWh direkt vermarktet werden, aktueller Stand Januar 2022.